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CKW  

Chlorkohlenwasserstoffe 

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CKW (chlorierte Kohlenwasserstoffe) waren jahrzehntelang das Wundermittel in der chemischen Reinigung von Textilien und in der Entfettung von Metallteilen. Dann erkannte man ihre zerstörerische Wirkung auf die Ozonschicht und die Gesundheit der Menschen, die mit ihnen arbeiteten. Diese Probleme wurden nach dem Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes 1985 weitgehend gelöst. Allerdings wurden während Jahrzehnten CKW buchstäblich vom Erdboden verschluckt und tauchen heute als Verunreinigungen im Grundwasser wieder auf. Im Messnetz des Bundes zur Überwachung des Grundwassers (NAQUA) findet man in gut 30 % aller Messstationen CKW im Grundwasser. Die Sanierung von CKW-Altlasten ist extrem schwierig und teuer. Darum verschliessen viele Menschen und Firmen vor diesem Problem die Augen. Das ist individuell sogar rational. Für die Gemeinschaft ist es fatal. Mehr Öffentlichkeit ist gefragt.

Die Karriere der CKW

Zwischen der ersten Synthese von CKW wie beispielsweise Perchlorethylen (PER) 1821 durch Michael Faraday und dem ersten Einsatz in der Textilreinigung 1923 sind fast 100 Jahre vergangen. Ihr hohes Lösungsvermögen für Öle und Fette, die geringe Flammbarkeit und relativ hohe Flüchtigkeit verhalfen den CKW schnell zu einem Siegeszug vor allem in der Textilreinigung und bei der Entfettung von Metallen. In der Schweiz wurden CKW ab den 1930er Jahren in industriellen Massstäben eingesetzt. CKW haben ein sehr hohes Lösungsvermögen für Schmiermittel und andere Kohlenwasserstoffe. Sie haben eine geringe Flammbarkeit und eine hohe Flüchtigkeit. Das heisst, sie verdampfen schnell und die Dämpfe sind fast nicht brennbar. Darum wurden sie in der Industrie als Reinigungs- und Entfettungsmittel sowie als Lösungsmittelzusätze verwendet. Es wurde jahrelang sehr verschwenderisch mit CKW umgegangen. Das betraf vor allem chemische Reinigungen, industrielle Entfettungen z.B. in der Metallbearbeitung, die chemische Industrie sowie den Einsatz in Farben. Erst spät wurden die Gefahren der CKW für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bekannt. Auch die fast heimtückischen Eigenschaften der CKW waren lange unbekannt. Noch bis in die 1979er Jahre glaubte man, abtropfende CKW würden vollständig verdampfen.Erst später stellte sich heraus, das CKW auf den Betonboden tropfen können, dort aber nicht vollständig verdampfen sondern sogar meterdicke Betonschichten durchdringen und so in den Untergrund und ins Grundwasser gelangen können. Erst in den 1970er Jahren wurden ihre schädlichen Wirkungen entdeckt. So wirkt PER bei Menschen möglicherweise karzinogen[1]Die chronische Aufnahme kann zu Leber und Nierenstörungen sowie nervösen Störungen führen.[2] Als Folge des Umweltschutzgesetzes 1983 existieren heute in der Schweiz praktisch nur noch Anlagen, aus denen keine CKW mehr unkontrolliert austreten können. Wie sich erst in den letzten Jahren zeigte, war damit die Gefahr nicht gebannt. Im Messnetz des Bundes zur Überwachung des Grundwassers (NAQUA) findet man in gut 30 % aller Messstationen CKW im Grundwasser[3]. In den meisten Fällen dürfte vor Jahrzehnten im Boden versickertes CKW die Quelle sein. Darum stehen heute alle ehemaligen Standorte von Entfettungsanlagen und chemischen Reinigungen aber auch Malereien, Druckereien und Färbereien unter Generalverdacht. Das äussert sich durch einen Eintrag im Kataster der belasteten Standorte.

Der Eintrag im KbS

Der „Kataster der belasteten Standort“ (KbS) ist im Prinzip seit 2003 öffentlich[4]. Er erlaubt es den Bürgern zu erfahren, ob es sich bei der entsprechenden Parzelle um einen belasteten Standort handelt. Die Art der „Öffentlichkeit“ ist in den einzelnen Kantonen unterschiedlich. Der Kanton Zürich hat 2006 die ersten Standorte im Internet veröffentlicht. In anderen Kantonen muss eine schriftliche und teilweise kostenpflichtige Anfrage an das Amt für Umweltschutz gestellt werden[5]. Bevor ein Standort in den KbS aufgenommen wird, wird der Grundeigentümer über den bevorstehenden Eintrag informiert. Er erhält Gelegenheit, zum Eintrag Stellung zu nehmen und nötigenfalls eigene Abklärungen durchzuführen. Im KbS wird ein Standort nur eingetragen, wenn Belastungen vorhanden oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.
 Auch wenn heute für so einen Standort noch kein Eintrag im KbS existiert, ist damit zu rechnen, dass er in den nächsten Jahren erfolgen wird. Das liegt an den unangenehmen Erfahrungen, die mit CKW gemacht wurden. Ursprünglich war angenommen worden, dass CKW rasch verdunsten und hauptsächlich eine Gefahr für die Luft darstellen. Heute weiss man, dass CKW sogar aus Abluftanlagen wieder kondensieren und im Untergrund versickern können. Die CKW können an Rohrleitungen innerhalb des Mauerwerks entlanglaufen und erst später irgendwo versickern. Es sind sogar Fälle bekannt, in denen CKW über mehrere Stockwerke hinab in den Boden gelangten. Auf dem Weg in den Untergrund können CKW auch gut verdichteten Beton problemlos durchdringen. Sogar versiegelter Beton bewirkt keine Rückhaltung. Ausreichend sind nur Edelstahlabdeckungen. Der Ort, an dem die CKW in den Boden eindringen, kann also relativ weit vom ursprünglichen Verwendungsort entfernt sein. Einmal im Boden angelangt, können CKW relativ schnell wandern. Sie haben nämlich eine geringe Viskosität. Sie sickern auch erheblich tiefer in den Untergrund ein als andere organische Lösemittel, weil sie fast doppelt so schwer wie Wasser sind. Dabei ist ihre Wanderungsgeschwindigkeit stark von der Bodenbeschaffenheit abhängig. Im Karst (also z.B. im Jura) wandern sie sehr schnell durch Risse im Fels. An feinem Sand adsorbieren sie sehr stark und bleiben „hängen“. Normale Kohlenwasserstoffe (Öle, Benzin etc.) werden im Boden von Bakterien abgebaut und sind nach ca. 50-100 Jahren in der Regel verschwunden. CKW werden praktisch nicht abgebaut. Irgendwann erreichen sie das Grundwasser. Weil sie so schwer sind, sacken sie grösstenteils sogar durch das Grundwasser und können sich auf dem Grundwasserstauer ansammeln und dort kleine „Seen“ bilden. Von dort verteilen sie sich dann weiter, über viele Jahre hinweg. CKW wie PER sind wenig wasserlöslich. In einem Liter Wasser lösen sich nur 1,5 g PER. Diese Menge genügt aber, um 37’500 Liter Wasser ungeniessbar zu machen.[6]

Die Folgen des Eintrags im KbS

Ein Eintrag im KbS hat für den Eigentümer unmittelbare Folgen. Ein massiver Wertverlust der Liegenschaft ist fast sicher. Die betroffene Liegenschaft wird praktisch unverkäuflich, da potentielle Käufer nicht wissen, was an Sanierungskosten noch auf sie zukommt. Nach der Feststellung des Katastereintrags bewertet die Bank die Lage neu und nimmt in aller Regel den bisher bekannten schlimmstmöglichen Fall der betreffenden Branche an. Das führt dann u.U. zu einem Risikozuschlag auf den Hypothekarzins oder gar zu einer Kündigung der Hypothek.
Dabei ist in vielen Fällen die Angst unbegründet. Wenn gezeigt werden kann, dass an einem Standort in der Vergangenheit gar keine CKW verwendet worden sind, streicht die Behörde den Eintrag im KbS wieder. Wenn am Standort zwar CKW eingesetzt wurden, aber mit keiner Gefährdung des Grundwassers zu rechnen ist, lautet der Eintrag im KbS: „Untersuchungsbedürftiger Standort“. Der Eigentümer muss eine Untersuchung erst bei Umnutzung oder Bauvorhaben machen lassen. Wenn am Standort CKW eingesetzt wurden und mit einer Gefährdung des Grundwassers zu rechnen ist, lautet der Eintrag im KbS: „Prioritär untersuchungsbedürftiger Standort“. Sobald dem Eigentümer die Klassierung mitgeteilt wird, muss er innerhalb von 3 Jahren eine Untersuchung durchführen. In der Regel kommt ein Standort in die Kategorie „prioritär untersuchungsbedürftig“, wenn er in einer Gegend mit wichtigen oder relativ hoch liegenden Grundwasserströmen gelegen ist. Denn Grundwasser ist unser wichtigstes Schutzgut. 

Der Sanierungsfall

Wegen ihrer speziellen Eigenheiten ist es sehr schwierig, die Kosten einer CKW-Sanierung abzuschätzen. In den meisten Fällen liegen sie über CHF 500’000.-. Einen Extremfall stellt eine ehemalige chemische Reinigung im Kanton Zürich dar. Auch nach 25 Jahren Sanierung war kein signifikanter Erfolg festzustellen. Die Belastung des Grundwassers mit PER hatte sich nicht signifikant verbessert[7]. Dabei sagt die Betriebsdauer einer Anlage nicht unbedingt etwas über die Schwere der Verschmutzung aus. Generell sind bei CKW Vorhersagen aufgrund einfach zu ermittelnder Kriterien wie Betriebsdauer, jährlich zugekaufte Menge CKW, Grösse der eingesetzten Anlagen etc. schwierig.

Wer zahlt die Sanierung

Das Gesetz sagt klar, dass der Verursacher einer Verschmutzung die Sanierung zahlen muss. Im Einzelfall ist das allerdings oft nicht so klar. Wenn Hans Meier seine Reinigung 1995 an Peter Müller verkauft hat, der sie dann weiterführte, und es im Jahre 2011 zu einer Sanierung kommt, stellt sich die Frage, wer zahlen muss. Nach geltender Rechtsauffassung muss Peter Müller sicher zahlen. Ob Hans Meier sich an den Kosten beteiligen muss, hängt davon ab, wieweit sein Verschulden an der Verschmutzung nachgewiesen werden kann. Anders liegt folgender Fall: Hans Meier verkauft seine Reinigung 1995 an Carl H. Carl H. macht einen Nachtclub draus. 2011 muss saniert werden. Hans Meier muss als Verursacher sicher zahlen, Carl H. wird aber auch zur Zahlung herangezogen, wenn er z.B. die Liegenschaft zu einem reduzierten Preis erworben hat. Sicher ist nur eines: Wenn der Verursacher unklar ist, muss der heutige Eigentümer einer Liegenschaft die Sanierung vorfinanzieren. Die Sanierung kann den Eigentümer in den Konkurs treiben. Darum ist es für den Eigentümer rational, nichts zu untersuchen, solange er nicht muss: „Lieber in 10 Jahren Konkurs gehen als heute Konkurs gehen“. Aus Sicht der Allgemeinheit sieht die Lage anders aus. Je länger nichts getan wird, desto mehr breitet sich die Belastung aus und gefährdet immer grössere Bereiche. Je länger nichts getan wird, desto teurer wird die Sanierung. Darum liegt es in aller Interesse, dass rasch gehandelt wird.
Die Situation kann nicht vom Individuum allein gelöst werden. Der Staat sollte Rahmenbedingungen setzen und Subventionen geben, so dass alle vorhandenen CKW-Belastungen so rasch wie möglich saniert werden.

Quellenangaben

[1] Gruppe 2A karzinogen, international agency for research on cancer.

[2] http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBwerkstoffmaterialsubstanz/Tetrachlorethen.php

[3] http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/fokus/06063/06181/index.html?lang=de

[4] Art. 27 Altlv.

[5] Z.B. im Kanton SZ, dort kostet die Anfrage CHF 100.-

[6] Umwelt, 03-2003 S. 10.

[7] Jean-Claude Hofstetter, Awel Zürich, vortrag Bern, 14.5.2008 www.bafu.admin.ch/chloronet/05751/06354/index.html